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§ 331 StGB - Vorteilsannahme

Strafgesetzbuch | Jetzt kommentieren

Zuletzt aktualisiert am: 15.04.2024
   Besonderer Teil ()
      Dreißigster Abschnitt (Straftaten im Amt)

(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.

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Erwähnungen von § 331 StGB in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 331 StGB:

  • Strafgesetzbuch (StGB)
    • Besonderer Teil ()
      • Dreißigster Abschnitt (Straftaten im Amt)
    • § 335a Ausländische und internationale Bedienstete
    • § 336 Unterlassen der Diensthandlung
    • § 337 Schiedsrichtervergütung
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Christian Wulff: Warum legt die Staatsanwaltschaft nun Revision ein?
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OLG Dresden zur Vorteilsannahme und Bestechlichkeit
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... einen Dritten für seine Dienstausübung einen Vorteil fordert oder einen solchen annimmt. Eine solche Handlung ist nach deutschem Strafrecht gemäß des § 331 StGB sowohl für den Annehmenden als auch für den Gewährenden gemäß § 333 StGB strafbar.Beispiel zur Vorteilsannahme: die bezahlte ...
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Karlsruher Atomforscher von Bestechlichkeitsvorwurf freigesprochen
Das Landgericht Karlsruhe hat in dem von der Staatsanwaltschaft angefochtenen Urteil den Angeklagten V. vom Vorwurf der Vorteilsannahme und den Angeklagten K. vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen. Nach den Feststellungen des Landgerichts wendete das schwedische Unternehmen S. AB dem Angeklagte V., einem international anerkannten ...
Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung aufgehoben
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Korruption ist der Oberbegriff für Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung oder schlichtweg umgangssprachlich „Schmiergeld“. Bei den früheren Postkutschenfahrten war das sogenannte Schmiergeld eine feste Gebühr. Diese Gebühr wurde für das Schmieren der Achsen verwendet.In dem deutschen Strafrecht werden ...
Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abziehbar?
... einer Verteidigung in einem Strafverfahren bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten berücksichtigt werden können.Im Streitfall ist der Kläger wegen Vorteilsannahme vom Landgericht (LG) X zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt worden, weil er sich – bei einem befristeten ...
Achtung: Falle Fahrtkostenerstattung
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Dt. Datenschutzbehörde macht falsche Angaben- was tun???
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Hallo zusammen, wie ist das eigentlich ... mal angenommen in einem Strafprozess wegen Vorteilsannahme/-gewährung bietet der Richter (mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft = Kläger) den Angeklagten (Bürgermeister wegen Vorteilsannahme + Investor wegen Vorteilsgewährung) an, das Verfahren nach § 153a StPO, also Zahlung eines Geldbetrages, ...
Welcher §
Aktenfälschung und Vorteilsannahme?

Entscheidungen zu § 331 StGB
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BGH, 1 StR 321/00
... Senat: Die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte hätte eine vergleichbare Position finden können belegt nicht mehr als (möglicherweise verdichtete) Exspektanzen. Jedenfalls stellt hier der tatsächlich abgeschlossene Vertrag demgegenüber einen Vorteil i.S.d. § 331 StGB dar. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels ...
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BGH, 4 StR 393/99
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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, D 17 S 12/99
1. Das leichtfertige Schuldenmachen eines Beamten wird disziplinarrechtlich bedeutsam, wenn die vereinbarte Abwicklung der eingegangenen Verbindlichkeiten nach den Umständen voraussehbar gestört wird oder wenn sich der Beamte beim Eingehen oder Abwickeln der Schuldverhältnissen unlauter oder unredlich verhält. 2. Dienstentfernung ...
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BGH, 1 StR 264/99
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichungen bestimmten Leitsatz.
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BGH, 5 StR 279/00
... Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 22. Juni 2000 zutreffend ausgeführt: Das Landgericht, das zu Recht (§ 2 Abs. 3 StGB) die zur Tatzeit geltende Fassung des § 331 StGB anwendet, ist der Auffassung, jede der von dem Angeklagten begangenen Taten kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ...
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