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Hier eine Auswahl der wichtigsten Gesetze und Verordnungen:
Recht bedeutet, rechtlich verbindliche Regeln aufzustellen, die vom Staat gemacht werden und immer mit der politischen Struktur verbunden sind. Es werden zwei Arten von Gesetzen unterschieden:
Formelles Gesetz (Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes)
Dazu gehören Maßnahmen, die der Bundes- oder Landtag im Gesetzgebungsverfahren beschlossen hat (z. B. das Grundgesetz). Die Bekanntmachung wurde im Gesetzblatt veröffentlicht.
Materielles Gesetz (Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes)
Darunter fallen alle generell-abstrakten Vorschriften (Rechtsnormen), die nach außen wirken und keine allgemeinverbindlichen Regelungen für einen bestimmten Personenkreis enthalten, wie z. B. die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Viele formelle Gesetze können auch materielle Gesetze sein, wie etwa das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Gerichte können nur auf der Grundlage des materiellen Rechts entscheiden, weil sie an das Gesetz gebunden sind.
In Deutschland, wie in vielen anderen Ländern der Welt, werden Gesetze numerisch mittels Paragraphen und Artikeln konstruiert, die wiederum Untergliederungen (z. B. nach Sachgebieten) enthalten können. Zwischen übergeordneten und untergeordneten Gesetzen, die den gleichen Sachinhalt beschreiben, besteht eine Rangordnung (normative Hierarchie). Gesetze werden in der Regel als dauerhaft ausgelegt, es gibt aber auch Gesetze, die nur für einen begrenzten Zeitraum gelten (befristete Regelungen). Diese sogenannten Zeitgesetze (z. B. Steueränderungsgesetze, Haushaltsgesetze) werden vom Gesetzgeber bewusst begrenzt und erlöschen mit ihrem Ablauf.
Die bekanntesten Gesetze sind das Grundgesetz (GG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wie z. B. das Handelsgesetzbuch (HGB), das Strafgesetzbuch (StGB) oder die Umsatzsteuer (UStG).
Ein Gesetz bezeichnet die Festlegung von Regeln, die vom Staat als rechtlich bindende Vorschrift festgesetzt wird und ist stets mit der politischen Struktur verbunden. Dabei wird zwischen zwei Arten von Gesetzen unterschieden:
Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die in einem Gesetzgebungsverfahren vom Bundes- oder Landtag beschlossen wurden (z. B. Grundgesetz). Die Bekanntmachung erfolgt im Gesetzblatt.
Darunter sind sämtliche generell-abstrakten Regelungen (Rechtsnormen) zu verstehen, die eine Außenwirkung besitzen und allgemein verbindliche Regeln für keinen spezifischen Personenkreis enthalten, z. B. Straßenverkehrsordnung (StVO).
Viele formelle Gesetze können auch materielle Gesetze sein, wie beispielsweise das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ihren Entscheidungen dürfen Gerichte lediglich materielles Recht zugrunde legen, da sie an Gesetze gebunden sind.
In Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern weltweit, werden Gesetze numerisch nach Paragraphen und Artikeln gegliedert, die wiederum eine Untergliederung (z. B. nach Sachgebieten) beinhalten können. Es gilt eine Rangfolge (Normenhierarchie) zwischen über- und untergeordneten Gesetzen, die den gleichen inhaltlichen Sachverhalt beschreiben. Gesetze werden in der Regel dauerhaft ausgelegt, wobei es jedoch auch Gesetze gibt, die nur für einen zeitlich befristeten Zeitraum Gültigkeit haben. Diese sogenannten Zeitgesetze (z. B. Steueränderungsgesetze, Haushaltsgesetze) werden bewusst vom Gesetzgeber zeitlich begrenzt und verlieren nach Ablauf ihre Wirksamkeit.
Die bekanntesten Gesetze sind neben dem Grundgesetz (GG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) z. B. auch das Handelsgesetzbuch (HGB), das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Umsatzsteuergesetz (UStG).
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