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Wenn sie daran interessiert sind, zu einem bestimmten Paragrafen eines bestimmten Gesetzes einen kurzen Kommentar zu verfassen, klicken sie einfach oben das entsprechende Gesetz an und wählen Sie dann aus dem Inhaltsverzeichnis den entsprechenden Paragrafen aus. Wenn sie unter dem dann angezeigten Text den Link "Kommentar hinzufügen" anklicken, werden sie um ein Login (wenn sie bereits angemeldet sind), bzw. wenn sie erstmals mit JUSLINE arbeiten, um eine Erstanmeldung ersucht. Sind sie bereits angemeldet, erfolgt das Login durch Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres frei gewählten Passwortes. Dann öffnet sich auf ihrem Bildschirm ein Fenster, in welchem sie ihren Kommentar eintragen (und durch Anklicken der in der oberen Leiste befindlichen Symbole auch gestalten) können.
Testen Sie jetzt durch Anklicken eines der roten Links unter den unten stehenden Gesetzestexten:
Test A: Versuch einer Kommentierung
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