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MDStV

Juristische Abkürzung


Die Abkürzung „MDStV“ steht für „Mediendienste-Staatsvertrag“ oder anders ausgedrückt „Staatsvertrag über Mediendienste“. Es handelt sich hierbei um einen Staatsvertrag zwischen allen Bundesländern. Er wurde im Jahr 2007 außer Kraft gesetzt. Zuvor hat er zusammen mit dem Teledienstgesetz (TDG) des Bundes einheitliche Regelungen von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten geschaffen sowie dem Internet, das seit den frühen 1990er Jahren in Deutschland existent ist und sich rasant entwickelt hat, einen rechtlichen Rahmen gegeben.

Der Mediendienste-Staatsvertrag, der am 31. Januar 1997 fixiert wurde, trat am 1. August 1997 in Kraft. Er wurde 2007 außer Kraft gesetzt und hatte damit eine Gültigkeit von 10 Jahren. Die diesbezügliche Gesetzgebung war nicht einfach, da sich die einzelnen Bundesländer über den Inhalt nicht einig waren. Innerhalb seiner Laufzeit wurde er insgesamt drei Mal überarbeitet und geändert, um sich den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Nachfolger des Mediendienste-Staatsvertrages ist das Telemediengesetz, das am 26.2.2007 erlassen wurde.

Welche Regelungsgebiete hat der MDStV abgedeckt?

An diesem Punkt muss gesagt werden, dass der Mediendienste-Staatsvertrag tatsächlich ausschließlich für die Mediendienste zuständig war. Die Teledienste im Sinne des Teledienstgesetzes sowie alles, was mit Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages zu tun hatte, waren davon ausgenommen. Die prägnanten Inhalte des MDStV waren folgende:

• Pflicht zur Gegendarstellung
• Auskunftsrechte (v. Diensteanbietern)
• Informationspflichten (v. Diensteanbietern)
• Regelungen zur Haftung der Diensteanbieter, insbesondere Haftung des Providers
• Anmeldefreiheit und Zulassungsfreiheit von Mediendiensten
• Datenschutzregelungen
• Sorgfaltspflichten (v. Diensteanbietern)

Aufgrund der unklaren Abgrenzungsoptionen zwischen den zulassungsfreien Mediendiensten und zulassungspflichtigen Rundfunkangeboten gemäß des Rundfunkstaatsvertrages war der MDStV von Anfang an stark umstritten. Dies führte letztlich zur Sperrung einiger Webseiten per Behördenanordnung, was die gesamte Diskussion in die Öffentlichkeit brachte. Das Außerkraftsetzen des Vertrages war letztlich eine notwendige Maßnahme als Reaktion auf einen Vertrag, den offenbar niemand wollte.

Das Telemediengesetz von 2007

Das Telemediengesetz, das seither in Kraft ist, scheint alle Lücken, die im MDStV noch offenlagen, geschlossen zu haben. Wie jede andere Anordnung, Gesetz oder jeder andere Vertrag wird auch hier nachgebessert, wenn entsprechender Bedarf vorhanden ist.

Aktualisiert am: 21.03.2024


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