Logo JUSLINE GmbH

     jusline.de - Startseite   -  Aktuelle Position:     Handelsregister     Partnerschaftsregister     Partnerschaftsregister Information

Dienstag, 7. Februar 2012

Partnerschaftsregister Information

In den bei den Amtsgerichten geführten Partnerschaftsregistern werden die wesentlichen Rechtsverhältnisse einer Partnerschaft registriert. Die Partnerschaft ist eine Rechtsform, in der sich Angehörige freier Berufe zusammenschließen.

Die Eintragung einer Partnerschaft in das Partnerschaftsregister erfolgt aufgrund einer Anmeldung durch sämtliche Partner, welche dem Registergericht in notariell beglaubigter Form elektronisch einzureichen ist (§ 5 Abs. 2 PartGG; § 12 HGB)

Dem Partnerschaftsregister sind zu entnehmen:

  • Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • die Berufsbezeichnungen aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe
  • die an der Partnerschaft beteiligten Partner nebst Vertretungsbefugnis
  • die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
  • die Auflösung der Partnerschaft
  • das Erlöschen der Partnerschaft



KontaktImpressumAGB